Eine Hirntumorerkrankung führt fast immer zu einer chronischen neurologischen Störung. Betroffene erleiden eine erworbene Hirnschädigung (EHS). Dies beeinträchtigt ihre soziale Teilhabe. Staatliche Maßnahmen zielen vor allem darauf ab, die soziale Isolation der Patienten zu verhindern. Verschiedene Unterstützungsangebote stehen zur Verfügung.
Die Bundesregierung: Die Kosten für medizinische Versorgung und Arzneimittel werden ganz oder teilweise vom National Institute for Health and Disability Insurance (INAMI) übernommen – vorausgesetzt, es handelt sich um registrierte und erstattungsfähige Leistungen.
Wenn die Leistungen und Dienste nicht erstattungsfähig sind, können Sie beim Sondersolidaritätsfonds (BSF) eine Entschädigung beantragen. Dieser kann die entstandenen Kosten teilweise erstatten, wenn es sich um eine schwere Erkrankung handelt, die eine teure Behandlung erfordert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.riziv.fgov.be/nl/thema-s/verzorging-kosten-en-terugbetaling/financiele-toegankelijk/bijzonder-solidariteitsfonds
Die Bundesregierung bietet Arbeitgebern zudem ein Entschädigungssystem für Menschen mit gesundheitlichen Problemen an, das individuell angepasst werden kann. https://werkgevers.vdab.be/wegwijs/gezondheidsprobleem#tegemoetkoming
Die Bundesregierung kann Ihnen den Status der Behinderung zuerkennen. Bei einer schweren Behinderung haben Sie dadurch Anspruch auf eine Steuerermäßigung. Mit diesem Status gehen außerdem weitere Vorteile einher, wie beispielsweise zahlreiche Vergünstigungen.
https://handicap.belgium.be/nl
Die flämische Regierung: Die Flämische Agentur für Menschen mit Behinderungen (VAPH) bietet zahlreiche Hilfsangebote. Besuchen Sie www.vaph.be. Dort finden Sie Informationen zu Hilfsmitteln, Unterstützung, persönlichen Assistenzbudgets (PAB), persönlichen Budgets (PGB), Wohnen und Unterkünften und vielem mehr. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die VAPH wenden.
Der Flämische Arbeitsvermittlungsdienst (VDAB) bietet Informationen und Unterstützung bei der Arbeitssuche für Menschen mit Behinderungen. Besuchen Sie www.vdab.be. Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Der VDAB – auch für Menschen mit einer Arbeitsbehinderung“.
Ihre Gemeinde kann Sie bei der Beantragung des Behindertenstatus unterstützen. Dieser Status kann zu einer Steuerermäßigung und einem Integrationszuschuss führen. Die Prüfung Ihres Behindertenstatus erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit und Wohlfahrt und findet einige Monate nach Antragstellung statt.
Das Ihrer Gemeinde angeschlossene Sozialamt (OCMW) verfügt über Sozialarbeiter, die Sie durch den komplexen Rechtsrahmen führen und Ihnen bei der Antragstellung helfen. Bei Bedarf können sie Sie auch zu Hause besuchen. Das OCMW organisiert außerdem verschiedene Dienstleistungen, die für Sie nützlich sein könnten, wie beispielsweise die Bereitstellung von warmen Mahlzeiten. Besuchen Sie die Website Ihrer Gemeinde und Ihres OCMW. Die angebotenen Leistungen können je nach Gemeinde variieren.
- Der Sozialdienst des Krankenhauses kann Ihnen zunächst bei der Informationsbeschaffung und den ersten Schritten helfen.
Krankenkassen und Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrung in der Unterstützung von Kranken und Menschen mit Behinderungen. Besuchen Sie Ihre örtliche Krankenkasse oder vereinbaren Sie einen Termin mit einem Sozialarbeiter. Sie können auch Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse erhalten.
Sowohl „Stand Up to Cancer“ als auch die „Foundation Against Cancer“ bieten einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Optionen. In extremen Notfällen können Sie auch finanzielle Unterstützung erhalten, beispielsweise für nicht oder nur teilweise erstattungsfähige Therapien, in der Regel auf Empfehlung eines Arztes und/oder Sozialarbeiters. https://www.komoptegenkanker.be/
https://kanker.be/
Die Patientenvereinigung bietet die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, die die Herausforderungen verstehen, vor denen Sie stehen. Sie ist außerdem eine wichtige Informationsquelle. In Flandern gibt es eine Gruppe für Hirntumorpatienten:
Arbeitsgruppe Hirntumoren vzw
Gasstraat 5 - 2950 Kapellen
Mobil: 0495 303 511 oder 0032 495 303 511
E-Mail: info@wg-hersentumoren.be Webseite: www.wg-hersentumoren.be
Die Arbeitsgruppe Hirntumoren (WGv) arbeitet mit Organisationen wie Kom op tegen tegen Kanker (Steh auf gegen Krebs), der Stichting tegen Kanker (Stiftung gegen Krebs), der International Brain Tumor Alliance (IBTA), dem Harvey Cushing Center, der Brain Injury League, dem Belgian Brain Council, der Flämischen Patientenplattform, Radiorg, der Europäischen Föderation Neurologischer Vereinigungen und verschiedenen belgischen Regierungsbehörden zusammen, um Informationen zu sammeln und sich gegebenenfalls für unsere Patienten einzusetzen. Wenn Sie oder ein Angehöriger aufgrund eines Hirntumors Probleme haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Die flämische Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um den Wohnraumbedarf zu decken und alle Gemeinden zu verpflichten, angemessenen Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen zu schaffen. Dies betrifft viele Menschen in dieser Situation. Die Nachfrage nach Sozialwohnungen ist generell hoch, das Angebot jedoch unzureichend.
Es gibt internationale Rechtsvorschriften, die die Grundlage für die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bilden. Dies ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006. Unser Land unterzeichnete diese Konvention am 31. März 2007, und alle unsere Parlamente ratifizierten sie am 3. Juli 2009. Das bedeutet, dass alle in dieser Konvention festgelegten Rechte grundsätzlich einklagbar sind. Unsere Regierungsbehörden arbeiten derzeit an der Umsetzung der Konvention. Es wird einige Jahre dauern, bis unsere Gesetze und Verordnungen vollständig angepasst sind. Doch zumindest haben Menschen mit Behinderungen nun eine rechtliche Grundlage. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an GRIP vzw (Gleiche Rechte für alle Menschen), www.gripvzw.be.